ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Der Interessenzusammenschluss "Görlitzer Stadtgeschichten" ist Veranstalter der Stadtführungen und somit Vertragspartner des Auftraggebers. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen beiden Parteien gemäß den folgenden Punkten (Ziffern 2. bis 11.).

2. Der Auftraggeber der Stadtführung erhält eine schriftliche Bestätigung mit den Einzelheiten der jeweiligen Führung – u.a. Termin, Treffpunkt, Personenzahl und Höhe des Honorars. Damit gilt die Führung im Sinne eines Dienstleistungsvertrags als verbindlich vereinbart.

3. Der Interessenzusammenschluss "Görlitzer Stadtgeschichten" ist nach § 19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, die Mehrwertsteuer wird weder ausgewiesen noch abgeführt.

4. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Erscheinen der Gästeführer.

5. Die Gästeführer sind verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten – gerechnet vom vereinbarten Beginn der Führung an. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es den Gästeführern frei weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten (siehe Ziffer 8).

6. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gruppe muss zwischen dieser und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt wird oder ob die ursprüngliche Dauer der Führung eingehalten werden soll, sofern der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss. In letzterem Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

7. Das Honorar für die Wartezeit beginnt nach Ablauf von 15 Minuten. Es beträgt 10 Euro pro angefangenen Zeitraum von 15 Minuten und ist sofort fällig.

8. Eine kostenlose Stornierung ist bis 5 Tage vor Führungsbeginn möglich und muss schriftlich beim Interessenzusammenschluss "Görlitzer Stadtgeschichten" erfolgen. Danach werden folgende Ausfallhonorare berechnet:

4 bis 2 Tage vor Führungsbeginn: 30 % des Führungspreises
1 Werktag vor Führungsbeginn: 50 % des Führungspreises
no Show, keine schriftliche Stornierung: 80 % des Führungspreises

 

9. Die Gästeführer haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist begrenzt auf den dreifachen Betrag des Führungspreises.

10. Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach bekannt werden schriftlich widerspricht.

11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen Vereinbarung zur Folge.